Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Juwelier Heuel GmbH
Bahnhofstr. 22
66606 St. Wendel

Stand: Februar 2026


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen dem Juwelierbetrieb (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die AGB gelten insbesondere für: – den Verkauf von Schmuck, Uhren, Edelsteinen und vergleichbaren Waren im Ladengeschäft, – Reparatur-, Änderungs- und Anfertigungsarbeiten in der eigenen Werkstatt, – Beratungs- und Schätzleistungen.


§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen Kundenauftrag bestätigt und mit der Ausführung beginnt.

Mündliche Absprachen sind verbindlich, soweit sie nicht schriftlich abweichend festgehalten werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


§3 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Ware oder Abholung der Reparatur fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Anfertigungen oder hochwertigen Reparaturen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


§4 Anfertigungen, Änderungen und Reparaturen

Bei individuell angefertigten Schmuckstücken, Sonderanfertigungen sowie Änderungen und Reparaturen erfolgt die Ausführung nach bestem handwerklichem Können.

Abweichungen in Farbe, Gewicht, Struktur oder Design, die material- oder fertigungstechnisch bedingt sind und den Gesamtcharakter nicht wesentlich verändern, stellen keinen Mangel dar.

Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.


§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Für Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


§6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


§7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Keine Gewährleistung besteht für: – normale Abnutzung, – unsachgemäße Behandlung oder Pflege, – Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Chemikalien, Stöße, Feuchtigkeit), – vom Kunden gewünschte Arbeiten trotz fachlichen Hinweises auf mögliche Risiken.


§8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


§9 Aufbewahrung und Abholung

Zur Reparatur oder Bearbeitung überlassene Gegenstände sind vom Kunden spätestens innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellungsanzeige abzuholen.

Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Aufbewahrungsgebühren zu berechnen. Nach weiterer erfolgloser Fristsetzung kann der Gegenstand verwertet werden, soweit gesetzlich zulässig.


§10 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell angefertigten Waren oder bei Reparatur- und Änderungsarbeiten, da diese speziell nach Kundenwunsch ausgeführt werden.


§11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und nur zur Vertragsabwicklung genutzt.


§12 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.